Schiedsamt - Gemeinde Bunde
Aktueller Termin: flexible Termine. Auch nach Vereinbarung.
Ansprechpartnerin: Jelko Peters - Tel.: 0174-3140532
Nach dem Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter hat jede Gemeinde Schiedsämter einzurichten.
Die Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten sowie Durchführung eines Sühneverfahrens obliegt dem Schiedsamt. In bestimmten Fällen ist sie Voraussetzung um ein Privatklageverfahren zu führen.
Die Amtsdauer der Schiedspersonen beträgt 5 Jahre.
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